Aufsperrzentrale

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Aufsperr- und Schlüsseldienstleistungen der Aufsperrzentrale, Wien.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge über Aufsperr-, Schlüsseldienst- und sicherheitstechnische Leistungen zwischen der Aufsperrzentrale (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

Der Auftrag kommt durch telefonische, schriftliche oder mündliche Beauftragung und deren Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Der verbindliche Festpreis wird vor Beginn der Tätigkeit vereinbart; auf der Website und in der Preiseinschätzung genannte Preise sind unverbindliche Richtpreise.

3. Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Türöffnungen, Schlosstausch, Zylindertausch, Autoöffnungen, Tresoröffnungen sowie den Einbau von Sicherheitstechnik. Türöffnungen werden nach Möglichkeit schadensfrei durchgeführt. Ist eine schadensfreie Öffnung technisch nicht möglich, wird der Auftraggeber vorab informiert und um Zustimmung gebeten.

4. Legitimation des Auftraggebers

Der Auftraggeber versichert, zur Beauftragung der Öffnung des betreffenden Objekts berechtigt zu sein. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor oder nach der Öffnung einen Identitäts- und Berechtigungsnachweis (z. B. amtlicher Lichtbildausweis, Meldezettel) zu verlangen. Kann die Berechtigung nicht nachgewiesen werden, darf die Öffnung verweigert bzw. die Polizei hinzugezogen werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unberechtigten Beauftragung entstehen.

5. Preise und Zuschläge

Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung vereinbarten Preise. Für Einsätze außerhalb der regulären Arbeitszeit (Abend, Nacht, Wochenende, Feiertage) sowie für Anfahrten in bestimmte Bezirke und Randgebiete können Zuschläge anfallen, die vor Beginn der Tätigkeit mitgeteilt werden. Anfahrtskosten für den 12., 13., 14. und 23. Bezirk sowie Randbezirke (z. B. Seestadt) betragen € 35,-.

6. Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ist unmittelbar nach Erbringung der Leistung in bar oder per Bankomat-/Kreditkarte fällig, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

7. Stornierung und vergebliche Anfahrt

Wird ein bereits erteilter Auftrag storniert, nachdem der Monteur bereits unterwegs oder am Einsatzort eingetroffen ist, oder kann der Einsatz aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, ist die vereinbarte Anfahrts- bzw. Bereitschaftspauschale zu bezahlen.

8. Gewährleistung und Haftung

Für erbrachte Leistungen und eingebaute Produkte gilt die gesetzliche Gewährleistung. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Bei Notfallöffnungen können trotz fachgerechter Ausführung geringfügige Schäden (z. B. an Zylinder oder Schloss) nicht ausgeschlossen werden; hierauf wird der Auftraggeber vorab hingewiesen.

9. Widerrufsrecht bei Verbrauchern

Bei dringenden Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, zu denen der Auftragnehmer ausdrücklich aufgefordert wurde, besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein Widerrufsrecht. Wünscht der Auftraggeber eine sofortige Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist, bestätigt er dies ausdrücklich; bei vollständiger Leistungserbringung erlischt ein allenfalls bestehendes Widerrufsrecht.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Wien. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.